Daten­schutzberater Banken

Was wir tun?

Individuelle Datenschutz­beratung für Banken.

Gemeinsam mit Ihnen finden wir die Lösung, die am besten zu Ihrer Situation für den Datenschutz im Bankenumfeld passt.

​Wir bieten branchenspezifische Datenschutzberatung mit langjähriger Erfahrung im Bankenbereich für Finanzdienstleister, Banken und Fintech-Unternehmen an. Der Bankensektor beschäftigt sich mit dem Umgang hochsensibler Daten – ink solutions hilft Ihnen weiter.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und bieten Ihnen Lösungsansätze in einer branchenspezifischen Erstberatung hinsichtlich Ihrer Präferenzen zum Datenschutz im Bankensektor.

 

Datenschutzberater Banken

Auf Ihre individuellen Bedürfnisse gehen wir gerne ein, unabhängig davon ob es sich bei Ihnen um ein Kreditinstitut oder ein Fintech-Startup handelt.

Wir beraten Sie dabei im Rahmen der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Artikel 9 DSGVO) und​ sichern mit Ihnen die Zulässigkeit der Verarbeitung u.a. von sensiblen Bankkunden-Daten; auch im Zusammenspiel der PSD2 und der DSGVO.

Datenschutz

Stellung des externen Datenschutzbeauftragten

Bankkunden

Gerne helfen wir Ihnen bei der Verarbeitung Ihrer Kundendaten (Bankinformationen, Transaktionsdaten etc.) weiter: Zwecke der Speicherung, Widerspruchsrecht und Transparenz etc.

Datenschutzschulungen

Auf Ihre Situation zugeschnittene Datenschutzschulungen

Strategie

Individuelle Klärung von Fragen, Professionalität und brancheninternes Know-how auf höchstem Niveau

Unsere Pakete

Standard
(3 Stunden im Monat inklusive)*

689pro Monat (zzgl. USt.)
  • Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter
  • Bestandsaufnahme (GAP-Analyse)
  • Grundlagenschulung (zweijährlich)
  • Für einen Umfang von 3 Stunden im Monat inklusive sind enthalten (jede weitere Stunde wird mit dem Satz von 139,- pro Stunde abgerechnet):
  • Bereitstellung von Musterdokumenten
  • Bearbeitung von Anfragen (intern, betroffene Personen, Aufsichtsbehörde etc.)
  • Tätigkeitsbericht (zweijährlich)
  • Vertragsdauer / Vertragsverlängerung: 1 Jahr / 1 Jahr
  • Kündigungsfrist: 3 Monate zum Ende eines Quartals

all ink
(6 Stunden im Monat inklusive)*

1189pro Monat (zzgl. USt.)
  • Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter
  • Bestandsaufnahme (GAP-Analyse)
  • Grundlagenschulung (jährlich)
  • Spezialschulung (jährlich)
  • Für einen Umfang von 6 Stunden im Monat inklusive sind enthalten (jede weitere Stunde wird mit dem Satz von 139,- pro Stunde abgerechnet):
  • Bereitstellung von individualisierten Dokumenten
  • Bearbeitung von Anfragen (intern, betroffene Personen, Aufsichtsbehörde etc.)
  • Tätigkeitsbericht (jährlich)
  • Vertragsdauer / Vertragsverlängerung: 1 Jahr / 1 Jahr
  • Kündigungsfrist: 3 Monate zum Ende eines Quartals

Alle dargestellten Leistungen können auch einzeln gebucht werden (Aufwand nach Stundentarif)

Stundentarif: 139 € pro Stunde (zzgl. USt.) - inkl. Anfahrtskosten

FAQ – Datenschutz im Bankenbereich

Sie sind sich unsicher, ob eine Datenschutzberatung für Sie überhaupt relevant ist? In unserem FAQ haben wir die häufigsten Fragen zum Thema Datenschutz für Banken und Finanzdienstleister beantwortet.

Welche Daten werden im Bankenreich verarbeitet und für welchen Zweck?

Ob Kreditinstitut oder Fintech-Startup: Im Bankensektor werden eine Reihe, teils sensibler Daten verarbeitet. Dazu gehören unter anderem:

  • Transaktionsdaten
  • Bankdaten (z.B. Kontodaten)
  • Registrierungsdaten
  • Informationen zum Konsumverhalten oder geschäftlichen Verbindungen

Diese Daten werden für verschiedene Zwecke benötigt, im Wesentlichen für die Durchführungen von Transaktionen (z.B. Überweisungen oder SEPA-Lastschriften), aber auch für Betrugsprävention, Riskmanagement oder Marktauswertungen.

Wieso sind diese Daten sensibel?

Verarbeiten Banken oder Finanzdienstleister Daten für die Zahlungsabwicklung oder die Kreditvergabe, müssen höchstpersönliche Umstände zu Einkommensverhältnissen, geschäftlichen Verbindungen oder das Konsumverhalten verarbeitet werden. Dies geht mit einem erhöhten Risiko für betroffene Personen einher.

Welche Regelungen sind zu beachten?

Die Datenverarbeitung für Banken und Finanzdienstleister ist – neben der DSGVO – oft auch in der Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) sowie dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) geregelt und vorgeschrieben. Die Verarbeitung von Daten für die Betrugsprävention, das Riskmanagement oder für KYC-Prozesse ist oft rechtlich legitmiert.

In Frage kommen neben der DSGVO folgende Regelungen und Gesetze:

  • Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2)
  • Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG)
  • Geldwäschegesetz (GwG)

Außerdem noch weitere Regelungen von Behörden wie der BaFin, u.a. die MaRisk.

Wieso ist Datenschutz für den Finanzsektor wichtig?

Verbraucher sind vorsichtig bei der Nutzung von payment-Diensten. Hoher Datenschutz und eine hohe Datensicherheit stärken das Vertrauen der Nutzer in die Produkte der Banken und Fintechs. Dieses Vertrauen kann unmittelbar zu mehr Nutzern und Transaktionen führen.

Welche Pflichten treffen Banken und Finanzdienstleister?

Aufgrund der Sensibilität der verarbeiteten Daten ist eine erhöhte Dokumentationspflicht gegeben. Das betrifft die gesamte Datenschutzorganisation und reicht vom Verarbeitungsverzeichnis bis hin zu gesicherten Übersichten der Zahlungsvorgänge und anderer Nutzeraktivitäten.

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