Was wir tun? Datenschutzberatung
in Mannheim.
Nach DSGVO und BDSG_neu

Wir beraten Sie ergebnisorientiert und praxisnah bei der Erfüllung der für Sie geltenden, rechtlichen Anforderungen im Datenschutz.

Unsere Datenschutzberatung in Mannheim und Umgebung setzt sich aus unseren Stärken zusammen: Tiefgehendes Wissen und pragmatische Beratung auf Sie zugeschnitten!

Mit jahrelanger Erfahrung in diversen Branchen und für Unternehmen unterschiedlicher Größen begleiten wir auch Ihre Projekte und tägliche Arbeit.

Datenschutzberatung Mannheim

Warum ink-solutions?

Mit unserem Ansatz bringen wir Ihre Projekte sowie Ihr Tagesgeschäft voran und erreichen mit Ihnen gemeinsam Ihre Ziele!

Sie profitieren dabei von unserer jahrelangen Erfahrung, in der wir als Berater komplexe, datenschutzrechtliche Fragen gelöst haben. Hierzu gehören Auslagerungen in die Cloud, Datentransfer in Drittstaaten, aber auch Themen wie die Prüfung und Erstellung von Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung, Datenschutzhinweise, Sensibilisierung im Rahmen von Schulungen oder das Durchführen von Datenschutzfolgeabschätzungen.

Wir beraten Sie dabei ganzheitlich und nehmen immer auch die Perspektive der jeweiligen Fachbereiche ein. Sie haben dabei stets Zugriff auf unser komplettes Team, mitsamt eines qualifizierten Hauptansprechpartners!

In komplexen Projekten beraten wir Sie mit der erforderlichen Tiefe und Breite, sodass auch große Pläne gelingen.

Führende Expertise für unsere Datenschutzberatung in Mannheim

Unser Team besteht aus ausgebildeten Juristen mit technischer Expertise. Unsere Erfahrungen konnten wir anhand vielfältiger Projekte und Tätigkeiten sammeln, wie z.B. für die Deutsche Bahn AG, die Münchener Hypotheken Bank eG oder TransnetBW.

Wir bringen nachgewiesene Expertise in der Beratung zu speziellen Themen des Datenschutzes mit, dazu gehören u.a.

• Cloud-Auslagerung: In einer Vielzahl von Projekten haben wir unsere Expertise schärfen können, um die Auslagerung in die Cloud (z.B Nutzung von Diensten wie MS Azure, AWS oder Google Cloud) rechtssicher zu gestalten rechtskonforme und sichere Nutzung von
• Datenübermittlung in Drittstaaten: Das Schrems II Urteil stellt weiterhin Rechtsunsicherheiten dar; wir unterstützen Sie dabei, diese Unsicherheiten aufzuklären und die Übermittlung von personenbezogenen Daten in Drittstaaten (insbesondere den USA) zu ermöglichen,
• Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten: Sei es bei Verarbeitung von Gesundheitsdaten, Finanzdaten oder bei Nutzung KI-gestützter Systeme: Wir haben in Referenzprojekten mit erfolgreichem Ergebnis bewiesen, dass auch komplexe Vorhaben vor dem Hinblick der DSGVO rechtssicher umsetzbar sind.

Wie wir Sie betreuen

Sie profitieren vom ganzen Team! Unsere Datenschutzberatung in Mannheim basiert auf dem Grundsatz: „Gemeinsam sind wir stärker“. Wir beraten Sie daher nicht von oben herab, sondern immer mit Ihrem Ziel vor Augen. Ob im Tagesgeschäft oder im Notfall: Wir sind für Sie erreichbar!

Unsere Leistungen

Unsere Lösungen für Sie!

Mit diesen Leistungen unterstützen wir Unternehmen dabei, ihre Herausforderungen beim Thema Datenschutz zu meistern. Zögern Sie nicht, in einem branchenspezifischen und individuellen Beratungsgespräch herauszufinden, was wir für Sie tun können!

Bestellter, externer Datenschutzbeauftragter

Als bestellte, externe Datenschutzbeauftragte nehmen wir Ihnen die Arbeit rund um den Datenschutz in Ihrem Unternehmen ab.
  • Wir führen eine vollständige Bestandsaufnahme für Sie durch
  • Wir ermitteln Lücken und Schwachstellen und erarbeiten gemeinsam Maßnahmen, die wir mit Ihnen umsetzen
  • Wir sensibilisieren in Datenschutzschulungen Ihre Teams
  • Wir übernehmen die Kommunikation mit betroffenen Personen und Behörden
  • Wir begleiten Ihre Projekte und stellen so den Datenschutz mit Ihnen sicher
  • Wir prüfen und erstellen Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) für Sie
  • Wir führen das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) nach Art. 30 DSGVO für Sie

Individuelle Datenschutzberatung

Sie haben bereits einen Datenschutzbeauftragten bestellt? Gerne beraten wir Sie auch zu spezifischen Fragen oder individuell zu den oben genannten Themen:
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Projekte datenschutzkonform und kundenfreundlich auszurichten.

Datenschutzberatung Mannheim:
Ihre Ansprechpartner

Mit diesen Leistungen untersützen wir Unternhemen dabei ihre Herausforderungen beim Thema Datenschutz zu meistern. Zögern Sie nicht, in einem brachenspezifischen und individuellen Beratungsgespräch herauszufinden, was wir für Sie tun können!

„In unserer beruflichen Praxis haben wir uns in den letzten Jahren auf das Thema Datenschutz und Datenschutzberatung nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) spezialisiert. Wir haben bereits zahlreichen Unternehmen geholfen, die mannigfaltigen Herausforderungen dieser Thematik zu meistern.“
Danilo Terrasi

CEO & Gründer, ink solutions GmbH

„Beim Thema Datenschutz finden Sie in ink solutions einen Partner, der immer eine passende Lösung für Sie und Ihr Unternehmen findet! Lernen Sie uns kennen und finden Sie heraus, wie guter Datenschutz die Digitalisierung in Ihrem Unternehmen fördert und Vertrauen bei Kunden und Mitarbeitern schafft – denn Digitalisierung und Datenschutz gehen Hand in Hand.“
Jörn Hedderich

CEO & Gründer, ink solutions GmbH

Datenschutzberatung Mannheim:
Unsere Pakete

Standard
(3 Stunden im Monat inklusive)*

689pro Monat (zzgl. USt.)
  • Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter
  • Bestandsaufnahme (GAP-Analyse)
  • Grundlagenschulung (zweijährlich)
  • Für einen Umfang von 3 Stunden im Monat inklusive sind enthalten (jede weitere Stunde wird mit dem Satz von 139,- pro Stunde abgerechnet):
  • Bereitstellung von Musterdokumenten
  • Bearbeitung von Anfragen (intern, betroffene Personen, Aufsichtsbehörde etc.)
  • Tätigkeitsbericht (zweijährlich)
  • Vertragsdauer / Vertragsverlängerung: 1 Jahr / 1 Jahr
  • Kündigungsfrist: 3 Monate zum Ende eines Quartals

all ink
(6 Stunden im Monat inklusive)*

1189pro Monat (zzgl. USt.)
  • Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter
  • Bestandsaufnahme (GAP-Analyse)
  • Grundlagenschulung (jährlich)
  • Spezialschulung (jährlich)
  • Für einen Umfang von 6 Stunden im Monat inklusive sind enthalten (jede weitere Stunde wird mit dem Satz von 139,- pro Stunde abgerechnet):
  • Bereitstellung von individualisierten Dokumenten
  • Bearbeitung von Anfragen (intern, betroffene Personen, Aufsichtsbehörde etc.)
  • Tätigkeitsbericht (jährlich)
  • Vertragsdauer / Vertragsverlängerung: 1 Jahr / 1 Jahr
  • Kündigungsfrist: 3 Monate zum Ende eines Quartals

Alle dargestellten Leistungen können auch einzeln gebucht werden (Aufwand nach Stundentarif)

Stundentarif: 139 € pro Stunde (zzgl. USt.) - inkl. Anfahrtskosten

Datenschutzberatung FAQ

Was ist Datenschutz?
Datenschutz ergibt sich aus dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und schützt das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Der Grundgedanken hinter dem Datenschutz ist, dass jeder Mensch selbst in der Lage sein muss zu entscheiden, was mit seinen Daten und Informationen passiert. Dies bedeutet, dass Betroffene immer Informiert werden müssen, wenn ihre Daten verwendet werden und selbst entscheiden dürfen, was mit diesen gemacht wird.   
Warum ist Datenschutz wichtig?
Datenschutz ist Grundrechtsschutz und hilft beim Aufbau von Vertrauen mit Kunden und Mitarbeitern und schützt das Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung. Smarter Datenschutz unterstützt außerdem Ihre Digitalisierung und hilft dabei, zukunftsfähige digitale Infrastrukturen zu definieren.
Wer ist von der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) betroffen?
Die Datenschutzgrundverordnung gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb der EU und sie gilt auch für Nicht-Europäische Unternehmen die innerhalb der EU Daten verarbeiten. In der Praxis sind hauptsächlich Unternehmen und staatliche Stellen betroffen. Je sensibler die Datenverarbeitung, desto höher fallen die Anforderungen aus. Ausgenommen ist die Datenverarbeitung im persönlichen und familiären Bereich.
Welche Daten zählen zu den personenbezogenen Daten gemäß DSGVO?
Welche Daten zählen zu den personenbezogenen Daten gemäß DSGVO? Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine natürliche Person beziehen oder diese identifizierbar machen. Hierzu zählen fast alle Daten, sofern diese mit einer Person in Verbindung gebracht werden. Personenbezogene Daten sind u.a.
  • Name
  • Anschrift
  • E-Mail Adresse
  • Bewerbungsunterlagen
  • Protokolle über Zutritt von Personen in Gebäude
  • Bild- und Videomaterial auf dem Personen erkennbar sind
  • IP-Adressen
  • Das KfZ-Nummernschild
  • Video- oder Fotoaufnahmen
Was sind typische Fälle für Dokumentationspflichten im Datenschutz?
Dokumentationspflichten ergeben sich im Wesentlichen aus dem Grundsatz der Nachvollziehbarkeit (Accountability). Verantwortliche für den Datenschutz müssen zu jeder Zeit nachweisen können, dass sie die Anforderungen aus dem Datenschutz erfüllen. Um das umsetzen zu können, müssen Vorgänge im Datenschutz dokumentiert werden. Dies bedeutet dass u.a. die Durchführung von Datenschutzschulungen, die Etablierung eines Datenschutz Managements oder eines Lösch- und Berechtigungskonzeptesdokumentiert werden müssen.
7 Gründe für professionellen Datenschutz im Unternehmen
  1. Stärkung von Vertrauen gegenüber Mitarbeitern und Kunden
  2. Gewährleistung der Compliance
  3. Pragmatischer Datenschutz unterstützt Prozesse und erschwert diese nicht
  4. Schutz vor Bußgeldern
  5. Schutz vor Imageschäden
  6. Datenschutz gibt moderner IT Struktur
  7. Datenschutz ist Grundrechtsschutz
Wer ist in einem Unternehmen für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich?
Datenschutz ist Managementaufgabe! Für die Umsetzung der Anforderungen aus dem Datenschutz ist die Geschäftsleitung verantwortlich. Für die Einhaltung des Datenschutzes ist letztendlich aber auch jeder Mitarbeiter im Rahmen der eigenen Rolle zuständig. Die Geschäftsführung und die Führungskräfte sind darüber hinaus dafür verantwortlich, geeignete Maßnahmen zur Umsetzung des Datenschutzes zu planen und umzusetzen. Dies erfordert auch die Etablierung eines effektiven Datenschutz Managementsystems. Datenschutzbeauftragte haben hier die Funktion, die Umsetzung zu beraten und auf den Datenschutz hinzuwirken.
Wann braucht man einen externen Datenschutzbeauftragten?
Die Bestellpflicht besteht grundsätzlich wenn Teile Ihres Geschäftszwecks die Verarbeitung personenbezogener Daten ist (z.B. Personalvermittlung oder Callcenter) oder wenn regelmäßig mehr als 10 Personen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind (z.B. der Fall bei großen Personalabteilungen). In unserem Blogbeitrag zur Bestellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten erklären wir detailliert Entscheidungsfaktoren für diesen Prozess.
Wer darf im Unternehmen Datenschutzbeauftragter sein?
Datenschutzbeauftragter darf sein, wer die benötigte Qualifikation und insbesondere das notwendige Fachwissen besitzt. Als Datenschutzbeauftragte können sowohl interne Mitarbeiter wie externe Dienstleister bestellt werden. Datenschutzbeauftragte sind in Ihrer Tätigkeit weisungsfrei und sollen frei von Interessenkonflikten sein. Daher werden diese in der Regel organisatorisch direkt der Geschäftsführung zugeordnet. Aufgrund möglicher Interessenkonflikte sind Geschäftsführer von der Rolle als Datenschutzbeauftragte ausgeschlossen, wie in der Regel auch Führungskräfte.
Wann benötigt man eine Datenschutzerklärung?
Die Datenschutzerklärung ist in den Art. 12 bis 14 DSGVO geregelt und ein Teil der DSGVO, der in Zukunft noch einmal überarbeitet werden wird. Denn aktuell muss eine Information gemäß dieser Artikel immer erfolgen, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden. Da dies praktisch häufig zu organiatorischen Probleme führt, wird die Datenschutzerklärung häufig auf die Unternehmenswebseite ausgelagert um eine möglichst pragmatische Information der Betroffenen zu ermöglichen.
Sind Schulungen zum Datenschutz vorgeschrieben?
Datenschutzschulungen werden nicht explizit im Gesetz gefordert. Die DSGVO erfordert allerdings, die Umsetzung von angemessenen Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes. Hierzu gehört auch die regelmäßige Schulung von Mitarbeitern, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. In der Praxis bedeutet dies, dass nicht zwingend der Handwerker der im Kundeneinsatz tätig ist, geschult werden müssen aber durchaus die Mitarbeiter/innen der Personalabteilung oder die IT Administrator*innen.
Was ist ein Datenschutzverstoß?
Ein Datenschutzverstoß bedeutet letztendlich das die Vorschriften der DSGVO, des BDSG oder weiterer Datenschutz-Regularien nicht eingehalten wurden. Da Bagatellverstöße im Datenschutz allerdings alltäglich sind und selbst bei den Aufsichtsbehörden vorkommen, sind mit dem Begriff Datenschutzverstoß in Regel meldepflichtige Datenschutzpannen oder Bußgeldbewehrte Verstöße gemeint. Ein Datenschutzverstoß kann sich daraus ergeben, dass Regeln nicht eingehalten werden z.B. weil kein Löschkonzept implementiert wurde oder dadurch dass Daten gestohlen wurden.
Datenschutzpanne im Unternehmen: Was tun?
Wenn es in Ihrem Unternehmen zu einem Datenschutzverstoß kommt, sind Sie nach Art. 33 DSGVO dazu verpflichtet, diesen innerhalb von 72 Stunden an die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde zu melden. Die meisten Aufsichtsbehörden haben hierfür ein Online-Formular, und es ist möglich zur Einhaltung der knappen Frist eine Vorabmeldung zu machen, wenn der Sachverhalt noch nicht komplett aufgeklärt ist. Von einem Datenschutzverstoß ist jedoch nur auszugehen, wenn dieser Verstoß auch zu einem Risiko für Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen führt. Kommen Sie bei Ihrer Beurteilung zu dem Ergebnis, dass ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten des Betroffenen besteht (z.B. weil seine Kreditkartendaten entwendet wurden), dann muss dieser darüber informiert werden.

Ein guter Start für Ihre Idee!

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