Jeder Gründer muss sich früher oder später die Frage stellen, welche Rechtsform das zukünftige Unternehmen hat. Die passende Rechtsform ist für viele Faktoren entscheidend (Außenwirkung, buchhalterischer Aufwand etc.). Wir stellen hier die für Gründer wichtigsten Rechtsformen und ihre Vorteile vor. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.
Crashkurs: Wahl der Rechtsform für Gründer
Einzelunternehmen
Die einfachste Form ein Unternehmen zu gründen. Es ist weder Stammkapital noch ein Notartermin notwendig. Ein Gewerbeschein ist notwendig, sofern Sie kein Freiberufler sind. Wer zu den freien Berufen gehört ist in § 18 Abs. 1 Nr.1 S.2 EstG beschrieben. Die Besonderheit ist, dass Sie hier als Gründer persönlich haften, dieses Risiko kann allerdings einfach mit einer Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert werden.
Haftung: Unbeschränkte persönliche Haftung
Mindestkapital: 0 EUR
Besonderheiten: Kein nennenswerter Gründungsaufwand ist notwendig. Praktisch für Gründer, die sich ausprobieren und lernen wollen. Das Einzelunternehmen kann von der Umsatzsteuerbefreiung als Kleinunternehmer nach § 19 UstG profitieren.
Buchführung: Der Gewinn kann mit einer einfachen Einnahmenüberschussrechnung ermittelt werden. Erst ab einen Gewinn von mehr 60 000 EUR p.a. oder einen Umsatz von 600 000 EUR p.a. besteht die Pflicht zur doppelten Buchführung gemäß § 141 AO.
Steuer: Einkommenssteuer, Gewerbesteuer wenn der Freibetrag überschritten wird, (Umsatzsteuer).
Gewerbeschein notwendig? Ja, wenn kein freier Beruf ausgeübt wird.
Wo steht das? Das Einzelunternehmen ist nicht explizit geregelt. Pflichten ergeben sich aus der Gewerbeordnung, der Abgabenordnung und ggf. dem Handelsgesetzbuch.
Gründungskosten: ca. 30 EUR für den Gewerbeschein.
Kapitalgesellschaften
Kapitalgesellschaften haben ein paar Besonderheiten, eine hiervon ist, dass eine Kapitalgesellschaft eine juristische Person ist. Das heißt die Kapitalgesellschaft ist eine selbständige Entität. Sie kann z.B. verklagt werden, klagen erheben, erben und Kredite aufnehmen. Kapitalgesellschaften müssen mit einem Mindestkapital gegründet werden, im Gegenzug haften Sie beschränkt mit Ihrem Vermögen, während bei einer Personengesellschaft der Gründer selbst unbegrenzt mit seinem eigenen Vermögen haftet. Die UG und GmbH können als Einpersonengesellschaften geführt werden.
Unternehmergesellschaft (UG)
Die UG ist die einfachste und kostengünstigste Kapitalgesellschaft. Als Reaktion auf die englische Limited (Ltd.) die mit nur einem Pfund gegründet werden kann, hat der deutsche Gesetzgeber die UG als eine Varianten der GmbH eingeführt, um eine Abwanderung deutscher Unternehmen in andere Rechtsformen zu verhindern. Damit sind wir bei dem größten Vorteil der UG, dieser lässt sich mit einem Mindestkapital von 1 Euro gründen und ist damit für Gründer sehr interessant, da ebenfalls die Haftung beschränkt ist.
Haftung: Die Haftung ist beschränkt auf das Vermögen der Gesellschaft
Mindestkapital: 1 EUR
Besonderheiten: 25% des jährlichen Gewinns müssen als Rücklage gebildet werden, bis das Stammkapital einer GmbH von 25 000 EUR erreicht ist. Mit erreichen eines Stammkapitals von 25 000 EUR kann die UG in eine GmbH umgewandelt werden, muss aber nicht. Darüber hinaus gelten die Besonderheiten der GmbH (s.u.)
Buchführung: Pflicht zur doppelten Buchführung und Jahresabschlüssen
Steuer: Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer, (Umsatzsteuer)
Gewerbeschein notwendig? Ja
Wo steht das? Die UG wird im GmbH-Gesetz in § 5a geregelt. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Anforderungen an die GmbH.
Gründungskosten: Ca. 200-1000 EUR Gründungskosten durch Notarkosten und Gebühren des Amtsgerichtes für die Eintragung im Handelsregister. Es besteht die Möglichkeit die Kosten durch die Nutzung des Musterprotokolls zu reduzieren.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Der stille König unter den Kapitalgesellschaften ist die GmbH, die mit über 1,15 Millionen Unternehmen in dieser Form die häufigste Kapitalgesellschaft ist. Als Kapitalgesellschaft besteht auch hier der Vorteil, dass das Unternehmen mit seinem Vermögen haftet und nicht der Gesellschafter persönlich.
Haftung: Die Haftung ist beschränkt auf das Vermögen der Gesellschaft
Mindestkapital: 12 500 EUR sind für die Gründung ausreichend, das Stammkapital muss allerdings auf 25 000 EUR erhöht werden.
Besonderheiten: Für den Gesellschaftsvertrag herrscht bis auf die wenigen Anforderungen des § 3 GmbHG weitestgehend die Vertragsfreiheit. Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt und das Stammkapital darf auch aus Sacheinlagen bestehen. Darüber hinaus kommt die GmbH im Vergleich zur Aktiengesellschaft mit wenig Bürokratie aus und der Verkauf von Geschäftsanteilen ist unkompliziert.
Buchführung: Pflicht zur doppelten Buchführung und Jahresabschlüssen
Steuer: Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer, (Umsatzsteuer)
Gewerbeschein notwendig? Ja
Gründungskosten: Ca. 200-1000 EUR Gründungskosten + 12 500/25.000 EUR Mindestkapital durch Notarkosten und Gebühren des Amtsgerichtes für die Eintragung im Handelsregister. Es besteht die Möglichkeit die Kosten durch die Nutzung des Musterprotokolls zu reduzieren.
Wo steht das? Die GmbH wird im GmbH-Gesetz (GmbHG) geregelt.
Aktiengesellschaft (AG)
Die Aktiengesellschaft ist eine weitere beliebte Kapitalgesellschaft die auch Abseits von Großkonzernen gegründet werden kann. Interessant an der Aktiengesellschaft sind vor allem die vielseitigen und recht einfachen Möglichkeiten der Kapitalbeteiligung. Aktien müssen nicht zwangsweise an der Börse gehandelt werden und können auch außerbörslich gehandelt werden und z.B. als Namensaktien verteilt werden.
Haftung: Die Haftung ist beschränkt auf das Vermögen der Gesellschaft
Mindestkapital: 50 000 EUR
Besonderheiten: Die AG ist aus gesellschaftsrechtlicher Sicht recht aufwendig und eine der kostenaufwendigsten Varianten. Dem Vorstand muss ein Aufsichtsrat bestehend aus mindestens drei Vertretern gegenüberstehen, der Aufsichtsrat wiederum wird durch die Aktionäre gewählt. Für den Jahresabschluss sind Wirtschaftsprüfer einzusetzen und es gibt umfassende Rechenschafts- und Informationspflichten die erhebliche Personalaufwände für die Gesellschaft erforderlich machen. Demgegenüber zeichnet sich eine Aktiengesellschaft durch eine hohe Transparenz nach außen auf und hat gute Möglichkeiten Fremdkapital einzusammeln.
Buchführung: Pflicht zur doppelten Buchführung und Jahresabschlüssen mir Hinzuziehung von Wirtschaftsprüfern
Steuer: Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer, (Umsatzsteuer)
Gewerbeschein notwendig? Ja
Wo steht das? Aktiengesetz (AktG)
Gründungskosten: Ca. 2 000-10 000 EUR Gründungskosten durch Notarkosten, Anwaltskosten und Gebühren des Amtsgerichtes für die Eintragung im Handelsregister. Hinzu kommen 50 000 EUR als Mindestkapital.
Personengesellschaften
Als Personengesellschaft wird in der Regel der Zusammenschluss von mindestens zwei Personen zu einer gemeinsamen Unternehmung beschrieben. Die Abgrenzung zu Personengesellschaften erfolgt oft gegenüber den Kapitalgesellschaften. Die Besonderheit bei Personengesellschaften ist, dass diese keine eigenständigen juristischen Personen sind und somit die Gesellschafter auch persönlich mit ihrem Vermögen haften. Aus diesem Grund sollten Sie bei der Gründung einer Personalgesellschaft über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung nachdenken.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Die einfachste Rechtsform der Personengesellschaft ist die GbR. Diese wird oft schon allein dadurch errichtet, dass mindestens zwei Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Ziels einen Vertrag schließen, dieser muss nicht zwingend schriftlich sein. So sind oft schon Wohngemeinschaften oder Fahrgemeinschaften eine GbR. Wird ein gemeinschaftlicher Geschäftszweck verfolgt, empfiehlt es sich dennoch einen Gesellschaftsvertrag zu schließen um Themen wie die Haftung zu klären, dieser muss nicht notariell beurkundet werden.
Haftung: Persönliche Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft
Mindestkapital: 0 EUR
Besonderheiten: Die GbR kann sehr einfach ohne nennenswerten Aufwand gegründet werden und ist somit praktisch für Gründer, die sich ausprobieren und lernen wollen. Das Unternehmen kann von der Umsatzsteuerbefreiung als Kleinunternehmer nach § 19 UstG profitieren.
Buchführung: Der Gewinn kann mit einer einfachen Einnahmenüberschussrechnung ermittelt werden. Erst ab einen Gewinn von mehr 60 000 EUR p.a. oder einen Umsatz von 600 000 EUR p.a. besteht die Pflicht zur doppelten Buchführung gemäß § 141 AO.
Steuer: Einkommenssteuer, Gewerbesteuer wenn der Freibetrag überschritten wird, (Umsatzsteuer)
Gewerbeschein notwendig? Ja, wenn kein freier Beruf ausgeübt wird.
Wo steht das? Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 705 ff.
Gründungskosten: Ca. 30€ für einen Gewerbeschein.
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Die OHG basiert auf der Gesellschaft bürgerlichen Rechts und ist grundsätzlich eine Weiterentwicklung dieser Rechtsform, weshalb die etwas spezielleren Vorschriften aus dem Handelsgesetzbuch gelten. Die OHG wird definiert als ein Handelsgewerbe, wobei ein Handelsgewerbe im Grunde jedes Gewerbe ist, dass eine kaufmännische Führung erfordert. Die OHG wird mit der Eintragung in das Handelsregister gegründet und im Geschäftsverkehr etwas seriöser wahrgenommen als eine GbR. Die OHG kann auch von nur einer Person gegründet werden.
Haftung: Persönliche Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft
Mindestkapital: 0 EUR
Besonderheiten: Die OHG kann Recht einfach gegründet werden, es ist allerdings eine Eintragung in das Handelsregister notwendig. Die OHG kann von der Umsatzsteuerbefreiung als Kleinunternehmer nach § 19 UstG profitieren.
Buchführung: Grundsätzlich besteht die Pflicht zur Buchführung (§ 238 HBG) und der Erstellung eines Jahresabschlusses. Unter einem Gewinn von mehr 60 000 EUR p.a. oder einen Umsatz von 600 000 EUR p.a. kann die Pflicht zur Buchführung gemäß § 241a HGB ausgesetzt werden, ein Jahresabschluss ist allerdings weiterhin notwendig.
Steuer: Einkommenssteuer, Gewerbesteuer wenn der Freibetrag überschritten wird, (Umsatzsteuer)
Gewerbeschein notwendig? Ja
Wo steht das? Handelsgesetzbuch (HGB) §§ 105 ff.
Gründungskosten: Ca. 200€. Die Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten für den Gewerbeschein und den Kosten für die Eintragung im Handelsregister.
Partnergesellschaft
Die Partnergesellschaft ist Grunde das Gegenstück der OHG für Freiberufler und kann auch nur von Mitgliedern der freien Berufe wie Ärzte, Rechtsanwälten, Übersetzern etc. gegründet werden (§ 18 Abs. 1 Nr.1 EstG). Es besteht keine Buchführungspflicht. Die Partnerschaft ist beim zuständigen Amtsgericht im Partnerregister anzumelden. Es ist ein schriftlicher Partnervertrag entsprechend § 3 PartGG anzufertigen, eine notarielle Beurkundung ist nicht zwingend notwendig.
Haftung: Die Partner haften mit Ihrem Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die Haftung kann teilweise so eingeschränkt werden, dass Partner nur für Fehler haften, die innerhalb Ihres Aufgabenbereichs entstanden sind.
Mindestkapital: 0 EUR
Besonderheiten: Die Partnergesellschaft steht nur Freiberuflern zur Verfügung und lässt sich mit eher geringem Aufwand gründen.
Buchführung: Der Gewinn kann mit einer einfachen Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt werden.
Steuer: Einkommenssteuer und Umsatzsteuer
Gewerbeschein notwendig? Nein
Wo steht das? Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG)
Gründungskosten: 150 – 200 EUR für die Eintragung in das Partnerregister
Kommanditgesellschaft
Die Rechtsform „Kommanditgesellschaft“ besitzt unter den Personalgesellschaften eine besondere Stellung. Es gibt immer mindestens einen persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementär) und Gesellschafter (Kommanditist), die beschränkt mit Ihren Kapitaleinlagen haften. Es lassen sich hier also unterschiedliche Haftungsverhältnisse definieren. Vergleichsweise ist die KG mit knapp 20 000 registrierte Unternehmen in Deutschland eher selten vertreten.
Haftung: Unbeschränkte persönliche Haftung des Komplementärs und auf das eingezahlte Kapital beschränkte Haftung der Kommanditisten
Mindestkapital: 0 EUR
Besonderheiten: Das Besondere an der KG ist die Möglichkeit die Haftung zwischen unbeschränkter persönlicher Haftung und beschränkter Haftung aufzuteilen.
Buchführung: Grundsätzlich besteht die Pflicht zur Buchführung (§ 238 HBG) und der Erstellung eines Jahresabschlusses. Unter einem Gewinn von mehr 60 000 EUR p.a. oder einen Umsatz von 600 000 EUR p.a. kann die Pflicht zur Buchführung gemäß § 241a HGB ausgesetzt werden, ein Jahresabschluss ist allerdings weiterhin notwendig.
Steuer: Einkommenssteuer, Gewerbesteuer wenn der Freibetrag überschritten wird, (Umsatzsteuer)
Gewerbeschein notwendig? Ja
Wo steht das? Handelsgesetzbuch (HGB) i §§ 161 bis 177a
Gründungskosten: Ca. 200€. Die Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten für den Gewerbeschein und den Kosten für die Eintragung im Handelsregister.
Mischformen der Rechtsform
Hierüber hinaus gibt es noch eine Reihe von Mischformen der Rechtsform, auf die wir an dieser Stelle nicht in der Tiefe eingehen. Hierzu gehören z.B.:
- Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co KG), die einer Sonderform der KG ist, bei der der persönlich haftende Gesellschafter die beschränkt haftende GmbH ist.
- Die KGaA ist eine Mischform aus Aktiengesellschaft und Kommanditgesellschaft, bei der anstelle des Vorstands der AG ein persönlich haftender Gesellschafter tritt.
Umwandlung von Gesellschaften
Haben Sie sich für eine Rechtsform entschieden, sind Sie an diese Entscheidung nicht für immer gebunden. Es ist möglich, Gesellschaften im Nachhinein in andere Gesellschaftsformen umzuwandeln.