Daten­schutz Start-ups

Was wir tun?

Individuelle Datenschutz­beratung für Start-ups und Unternehmensgründer.

Gemeinsam mit Ihnen finden wir die Lösung, die am besten zu Ihrer Situation für den Datenschutz von Start-ups passt.

​Wir bieten branchenspezifische Datenschutzberatung für Start-ups, Unternehmensgündung und innovative Geschäftsideen. Gerne unterstützen wir Sie bezüglich eines datenschutzkonformen Wachstums Ihres Start-ups.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und bieten Ihnen Lösungsansätze in einer branchenspezifischen Erstberatung hinsichtlich Ihrer Präferenzen für den Datenschutz Ihres Start-ups.

 

Datenschutz Start-ups

Auf Ihre individuellen Bedürfnisse gehen wir gerne ein, unabhängig davon ob es sich bei Ihnen um die DSGVO-Konformität oder den richtigen Einstieg in den Datenschutz von Start-ups handelt.

Wir beraten Sie dabei im Rahmen der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Artikel 9 DSGVO) und​ sichern mit Ihnen die Zuverlässigkeit, von Anfang an alles richtig zu machen.

Datenschutz

Stellung des externen Datenschutzbeauftragten

Datenschutz von Anfang an

Wir unterstützen Sie bei der Einführung in die DSGVO-Konformität, der Analyse Ihrer Datenschutzerklärung und der Sicherung strategischer Vorteile für Ihr Start-up

Datenschutzschulungen

Auf Ihre Situation zugeschnittene Datenschutzschulungen

Strategie

Individuelle Klärung von Fragen, Professionalität und brancheninternes Know-how auf höchstem Niveau

Unsere Pakete

Standard
(3 Stunden im Monat inklusive)*

689pro Monat (zzgl. USt.)
  • Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter
  • Bestandsaufnahme (GAP-Analyse)
  • Grundlagenschulung (zweijährlich)
  • Für einen Umfang von 3 Stunden im Monat inklusive sind enthalten (jede weitere Stunde wird mit dem Satz von 139,- pro Stunde abgerechnet):
  • Bereitstellung von Musterdokumenten
  • Bearbeitung von Anfragen (intern, betroffene Personen, Aufsichtsbehörde etc.)
  • Tätigkeitsbericht (zweijährlich)
  • Vertragsdauer / Vertragsverlängerung: 1 Jahr / 1 Jahr
  • Kündigungsfrist: 3 Monate zum Ende eines Quartals

all ink
(6 Stunden im Monat inklusive)*

1189pro Monat (zzgl. USt.)
  • Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter
  • Bestandsaufnahme (GAP-Analyse)
  • Grundlagenschulung (jährlich)
  • Spezialschulung (jährlich)
  • Für einen Umfang von 6 Stunden im Monat inklusive sind enthalten (jede weitere Stunde wird mit dem Satz von 139,- pro Stunde abgerechnet):
  • Bereitstellung von individualisierten Dokumenten
  • Bearbeitung von Anfragen (intern, betroffene Personen, Aufsichtsbehörde etc.)
  • Tätigkeitsbericht (jährlich)
  • Vertragsdauer / Vertragsverlängerung: 1 Jahr / 1 Jahr
  • Kündigungsfrist: 3 Monate zum Ende eines Quartals

Alle dargestellten Leistungen können auch einzeln gebucht werden (Aufwand nach Stundentarif)

Stundentarif: 139 € pro Stunde (zzgl. USt.) - inkl. Anfahrtskosten

Unser FAQ für Start-ups

Sie möchten von Anfang an eine konforme Basis bezüglich des Datenschutzes in Ihrem Start-up schaffen? In unserem FAQ haben wir die häufigsten und wichtigsten Fragen zum Thema Datenschutz für Start-ups beantwortet. Kontaktieren Sie uns gerne mit weiteren Fragen und einer Erstberatung, welche auf die Bedürfnisse Ihres Start-up zugeschnitten ist.

Wieso ist Datenschutz für (Tech-) Start-ups so wichtig?

„Datenschutz“ – Ein Begriff, der für Unternehmen eine immer größere Rolle spielt. Spätestens seit der Verabschiedung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) finden sich auch Konzerne oder Unternehmen, die bereits lange am Markt bestehen, in einer Situation wieder, in der sich die Integration und Aufarbeitung einer konformen Datenschutzpolitik innerhalb der Unternehmensstruktur, als teilweise schwierige Herausforderung darstellt.

Doch wie verhält es sich mit Unternehmen, die gerade erst in den Startlöchern stehen? Vor allem (Tech-) Start-ups sollten bereits mit Gründung ihres Unternehmens und Verwirklichung ihrer Ideen und Visionen ein besonderes Interesse auf den Datenschutz legen. Aufgrund des überwiegenden Umgangs mit technischen Arbeitsmitteln ist eine tägliche Masse von Datenverarbeitungen nicht mehr vermeidbar. Mit einer sicheren, konformen Datenschutzpolitik und einem wohlbedachten Umgang mit personenbezogenen Daten werden (Tech-) Start-ups:

  • Die Seriosität ihres Unternehmens festigen können
  • Das Vertrauen ihrer Kunden und Mitarbeiter gewinnen
  • Einen sicheren Schritt in die Digitalisierung ihres (Tech-) Start-ups wagen
  • Bußgelder der Datenschutzaufsichtsbehörde vermeiden können
Wie werden Sie als (Tech-) Start-Up von uns beraten?

Wir von ink legen großen Wert darauf, dass unsere Datenschutzberatung für (Tech-) Start-ups auf Individualität basiert, in der eine pragmatische Herangehensweise im Fokus steht. Lösungen, die wir für Sie herausarbeiten sind jederzeit maßgeschneidert und richten sich stets nach Ihren Bedürfnissen.

Welche Themen aus dem Datenschutz sind für (Tech-) Start-Ups besonders wichtig?
  • Organisatorischer Datenschutz:

Für eine erfolgreiche Datenschutzpolitik innerhalb ihres (Tech-) Start-ups, ist organisatorischer Datenschutz ein überaus relevanter Bestandteil. Hierzu zählt unter anderem eine klare datenschutzrechtliche Rollenverteilung. Ihnen muss beispielsweise bewusst sein, wer der Verantwortliche einer Datenverarbeitung ist, um hier dementsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen zu können.

  • Dokumentationen:

Mit dem Inkrafttreten der DSGVO, sollte sich in der Welt des unternehmerischen Datenschutzes einiges ändern. Mit neuartigen Grundsätzen wie der Rechenschaftspflicht, wurden die unterschiedlichsten Arten von datenschutzrechtlichen Dokumenten innerhalb von Unternehmen eingeführt, um nachweisen zu können, dass besagtes Unternehmen die Datenschutz-Grundsätze einhält (Accountability). Damit Ihr (Tech-) Start-up den Überblick über all diese Dokumente behält, wollen wir von ink Sie dabei unterstützen. Benannte Dokumente sind unter anderem:

  • Verarbeitungsverzeichnis
  • Löschkonzept
  • Auftragsverarbeitungsverträge
  • etc.

 

  • Technischer Datenschutz:

Unter technischem Datenschutz sind alle Maßnahmen zu verstehen, die die Datensicherheit erhöhen und gewährleisten. Bei der Datenschutzberatung für (Tech-) Start-ups ist der technische Datenschutz ein Teilaspekt, der eine hohe Bedeutsamkeit genießt. Wir möchten Sie unterstützen, geplante und umgesetzte Maßnahmen zu bewerten und konkrete Handlungsempfehlungen zu geben. Unsere Beratung hinsichtlich des technischen Datenschutzes richten sich dabei immer an den datenschutzrechtlichen Grundsätzen des „privacy by design/by default“.

  • Schulung:

Besonders wichtig bei der Datenschutzberatung für (Tech-) Start-ups, ist die Sensibilisierung der Mitarbeiter:innen. Diese wird durch Schulungen erreicht, in der die Grundlagen des Datenschutzes den Beschäftigten übermittelt wird. Somit heben Sie von Beginn an das allgemeine Niveau des Datenschutzes innerhalb Ihres (Tech-) Start-ups an.

  • Begleitung von Projekten:

Bei der Entwicklung von neuen Produkten sollte der Datenschutz von Beginn an einbezogen werden, um spätere Hindernisse zu vermeiden. Als Beispiel: Sie möchten für Ihr (Tech-) Start-up das Produktportfolio erweitern (z.B. durch eine neue Softwarelösung). Diese erhebt und verarbeitet jedoch personenbezogene Daten. In diesem Fall müsste sichergestellt werden, dass diese Daten konform und unter dem datenschutzrechtlichen Grundsatz „privacy by default“ verarbeitet werden. Im Rahmen Ihrer Projekte und Produkterweiterungen- und Weiterentwicklungen unterstützen wir Sie dabei, stets compliant zu bleiben.

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