Datenschutzschulung
Fortbildung & Workshop für Unternehmen

Datenschutzschulungen als Mittel der Sensibilisierung aller Beschäftigten oder auch Teilbereichen haben sich lange bewährt und stellen den Datenschutz in Ihrem Unternehmen sicher.

Datenschutzschulung

Warum ink-solutions?

Sowohl Grundlagenschulungen zu Fragen wie „was sind personenbezogene Daten“ über „welche Regelungen muss ich beachten?“ bis hin zu Best Practices für Sie und Ihre Teams bieten wir Ihnen die komplette Bandbreite der Datenschutzschulungen.

Auch zu speziellen Themen (z.B. Datenschutz im Personalbereich; Datenschutz im Bankenumfeld oder im Gesundheitswesen) ergeben Datenschutzschulungen Sinn und helfen dabei, die Sensibilität in Ihrem Unternehmen zu erhöhen.

Das Format unserer Datenschutzschulungen richtet sich dabei ganz nach Ihren Bedürfnissen. Ob vor Ort als Präsenzveranstaltung, per Videoübertragung als Webinar, als interaktiver Workshop oder im Vortragsformat: Gemeinsam mit Ihnen stimmen wir das passende Format, Datum und Zeitpunkt der Datenschutzschulung ab.

Sie profitieren dabei von unserer langjährigen Expertise als zertifizierte Datenschutzbeauftragte und zertifizierte IT-Sicherheitsbeauftragte. Mit jahrelanger Erfahrung im Durchführen von Datenschutzschulungen, auch auf dem internationalen Markt, erfassen wir schnell die Bedürfnisse unserer Kunden und bauen sie in unsere Schulungsformate ein. Mit uns gewinnt ihr Unternehmen einen individuellen Einblick in die relevanten Regelungen und Umsetzungstipps rund um den Datenschutz!

Gibt es eine Teilnahmebestätigung für die Fortbildung?

Im Rahmen der Dokumentationspflicht erhalten Sie von uns auch eine Bestätigung der Durchführung der Datenschutzschulung als beweiskräftige Dokumentation im Falle von Anfragen (z.B. von Aufsichtsbehörden).

Unser Ziel bei der Durchführung unserer Datenschutzschulung ist dabei immer den Pragmatismus mit der Theorie zu vereinen und auf die individuellen Fragen Ihrer Beschäftigten einzugehen.

Datenschutzschulung & Workshop

Wieso Datenschutzschulungen?

Datenschutzschulungen sind ein bewährtes Mittel zur Schaffung und Erhöhung der Sensibilität zum Thema Datenschutz und Datensicherheit im Unternehmen. Mit dem richtig gewählten Format können Beschäftigte zu dem Thema abgeholt, ihre Fragen beantwortet und Unsicherheiten somit beseitigt werden. In einem sicheren Rahmen können so auch individuelle Sachverhalte besprochen und als Beispiele für die Datenschutzschulungen genutzt werden.

Sind Datenschutzschulungen gesetzlich verpflichtend?

Nein, das Gesetz schreibt nicht explizit das Durchführen von Datenschutzschulungen vor. Allerdings besteht durchaus die Verpflichtung, im Unternehmen auf den Datenschutz stets hinzuwirken. Hierzu gehört auch das Sensibilisieren der Beschäftigten.


In einigen Branchen (z.B. im Bankwesen) bestehen zudem ausdrückliche Regelungen, die eine solche Sensibilisierung vorschreiben (z.B. BAIT).


Das Durchführen von Datenschutzschulungen ist somit sehr zu empfehlen.

Müssen Datenschutzschulungen als Vortrag abgehalten werden?

Nein, das Format ist frei wählbar. Vom Webinar, über den Vortrag bis hin zu ganztägigen Workshops ist jedes Format denkbar. Wichtig ist, dass das Ziel – Sensibilisierung der Beschäftigten – vorrangig bleibt und erfüllt wird. Denken Sie außerdem an die Dokumentation: Jede durchgeführte Datenschutzschulung inkl. ihrer Teilnehmer:innen sollte ordnungsgemäß dokumentiert werden.

Welches Thema ist für Datenschutzschulungen sinnvoll?

Es gibt kein unwichtiges Thema. Grundsätzlich können mit Grundlagenschulungen, in denen die Begriffe und wichtigsten Regelungen erklärt werden, alle Beschäftigten in kurzer Zeit sensibilisiert werden.

Allerdings sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt. Sie entscheiden, gemeinsam mit Ihrem Datenschutzbeauftragten, welche Schwerpunkte für Ihr Unternehmen und Ihr Geschäft im Rahmen der Datenschutzschulungen wichtig ist. Sie können einzelne Abteilungen genauso wie zu bestimmten Themen Datenschutzschulungen durchführen.

Für welches Format oder Thema Sie sich entscheiden oder interessieren: Wir unterstützen Sie bei der Planung und Durchführung der für Sie passenden Datenschutzschulung. Ob einmalig oder regelmäßig: Gemeinsam schaffen wir Sensibilität für den Datenschutz und stellen somit Ihre Compliance sicher.

Datenschutzschulung: Ihre Ansprechpartner

Mit diesen Leistungen untersützen wir Unternhemen dabei ihre Herausforderungen beim Thema Datenschutz zu meistern. Zögern Sie nicht, in einem brachenspezifischen und individuellen Beratungsgespräch herauszufinden, was wir für Sie tun können!

„In unserer beruflichen Praxis haben wir uns in den letzten Jahren auf das Thema Datenschutz und Datenschutzberatung nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) spezialisiert. Wir haben bereits zahlreichen Unternehmen geholfen, die mannigfaltigen Herausforderungen dieser Thematik zu meistern.“

Danilo Terrasi

CEO & Gründer, ink solutions GmbH

„Beim Thema Datenschutz finden Sie in ink solutions einen Partner, der immer eine passende Lösung für Sie und Ihr Unternehmen findet! Lernen Sie uns kennen und finden Sie heraus, wie guter Datenschutz die Digitalisierung in Ihrem Unternehmen fördert und Vertrauen bei Kunden und Mitarbeitern schafft – denn Digitalisierung und Datenschutz gehen Hand in Hand.“

Jörn Hedderich

CEO & Gründer, ink solutions GmbH

Datenschutzschulung: Unsere Pakete

Standard
(3 Stunden im Monat inklusive)*

589pro Monat (zzgl. USt.)
  • Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter
  • Bestandsaufnahme (GAP-Analyse)
  • Grundlagenschulung (zweijährlich)
  • Für einen Umfang von 3 Stunden im Monat inklusive sind enthalten (jede weitere Stunde wird mit dem Satz von 139,- pro Stunde abgerechnet):
  • Bereitstellung von Musterdokumenten
  • Bearbeitung von Anfragen (intern, betroffene Personen, Aufsichtsbehörde etc.)
  • Tätigkeitsbericht (zweijährlich)
  • Vertragsdauer / Vertragsverlängerung: 1 Jahr / 1 Jahr
  • Kündigungsfrist: 3 Monate zum Ende eines Quartals

all ink
(6 Stunden im Monat inklusive)*

1089pro Monat (zzgl. USt.)
  • Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter
  • Bestandsaufnahme (GAP-Analyse)
  • Grundlagenschulung (jährlich)
  • Spezialschulung (jährlich)
  • Für einen Umfang von 6 Stunden im Monat inklusive sind enthalten (jede weitere Stunde wird mit dem Satz von 139,- pro Stunde abgerechnet):
  • Bereitstellung von individualisierten Dokumenten
  • Bearbeitung von Anfragen (intern, betroffene Personen, Aufsichtsbehörde etc.)
  • Tätigkeitsbericht (jährlich)
  • Vertragsdauer / Vertragsverlängerung: 1 Jahr / 1 Jahr
  • Kündigungsfrist: 3 Monate zum Ende eines Quartals

Alle dargestellten Leistungen können auch einzeln gebucht werden (Aufwand nach Stundentarif)

Stundentarif: 139 € pro Stunde (zzgl. USt.) - inkl. Anfahrtskosten

Datenschutzschulung FAQ

Was ist Datenschutz?
Datenschutz ergibt sich aus dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und schützt das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Der Grundgedanken hinter dem Datenschutz ist, dass jeder Mensch selbst in der Lage sein muss zu entscheiden, was mit seinen Daten und Informationen passiert. Dies bedeutet, dass Betroffene immer Informiert werden müssen, wenn ihre Daten verwendet werden und selbst entscheiden dürfen, was mit diesen gemacht wird.   
Warum ist Datenschutz wichtig?
Datenschutz ist Grundrechtsschutz und hilft beim Aufbau von Vertrauen mit Kunden und Mitarbeitern und schützt das Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung. Smarter Datenschutz unterstützt außerdem Ihre Digitalisierung und hilft dabei, zukunftsfähige digitale Infrastrukturen zu definieren.
Wer ist von der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) betroffen?
Die Datenschutzgrundverordnung gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb der EU und sie gilt auch für Nicht-Europäische Unternehmen die innerhalb der EU Daten verarbeiten. In der Praxis sind hauptsächlich Unternehmen und staatliche Stellen betroffen. Je sensibler die Datenverarbeitung, desto höher fallen die Anforderungen aus. Ausgenommen ist die Datenverarbeitung im persönlichen und familiären Bereich.
Welche Daten zählen zu den personenbezogenen Daten gemäß DSGVO?
Welche Daten zählen zu den personenbezogenen Daten gemäß DSGVO?

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine natürliche Person beziehen oder diese identifizierbar machen. Hierzu zählen fast alle Daten, sofern diese mit einer Person in Verbindung gebracht werden. Personenbezogene Daten sind u.a.

  • Name
  • Anschrift
  • E-Mail Adresse
  • Bewerbungsunterlagen
  • Protokolle über Zutritt von Personen in Gebäude
  • Bild- und Videomaterial auf dem Personen erkennbar sind
  • IP-Adressen
  • Das KfZ-Nummernschild
  • Video- oder Fotoaufnahmen
Was sind typische Fälle für Dokumentationspflichten im Datenschutz?
Dokumentationspflichten ergeben sich im Wesentlichen aus dem Grundsatz der Nachvollziehbarkeit (Accountability). Verantwortliche für den Datenschutz müssen zu jeder Zeit nachweisen können, dass sie die Anforderungen aus dem Datenschutz erfüllen. Um das umsetzen zu können, müssen Vorgänge im Datenschutz dokumentiert werden.

Dies bedeutet dass u.a. die Durchführung von Datenschutzschulungen, die Etablierung eines Datenschutz Managements oder eines Lösch- und Berechtigungskonzeptesdokumentiert werden müssen.

7 Gründe für professionellen Datenschutz im Unternehmen
  1. Stärkung von Vertrauen gegenüber Mitarbeitern und Kunden
  2. Gewährleistung der Compliance
  3. Pragmatischer Datenschutz unterstützt Prozesse und erschwert diese nicht
  4. Schutz vor Bußgeldern
  5. Schutz vor Imageschäden
  6. Datenschutz gibt moderner IT Struktur
  7. Datenschutz ist Grundrechtsschutz
Wer ist in einem Unternehmen für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich?
Datenschutz ist Managementaufgabe! Für die Umsetzung der Anforderungen aus dem Datenschutz ist die Geschäftsleitung verantwortlich.
Für die Einhaltung des Datenschutzes ist letztendlich aber auch jeder Mitarbeiter im Rahmen der eigenen Rolle zuständig. Die Geschäftsführung und die Führungskräfte sind darüber hinaus dafür verantwortlich, geeignete Maßnahmen zur Umsetzung des Datenschutzes zu planen und umzusetzen. Dies erfordert auch die Etablierung eines effektiven Datenschutz Managementsystems. Datenschutzbeauftragte haben hier die Funktion, die Umsetzung zu beraten und auf den Datenschutz hinzuwirken.
Wann braucht man einen externen Datenschutzbeauftragten?
Die Bestellpflicht besteht grundsätzlich wenn Teile Ihres Geschäftszwecks die Verarbeitung personenbezogener Daten ist (z.B. Personalvermittlung oder Callcenter) oder wenn regelmäßig mehr als 10 Personen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind (z.B. der Fall bei großen Personalabteilungen).

In unserem Blogbeitrag zur Bestellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten erklären wir detailliert Entscheidungsfaktoren für diesen Prozess.

Wer darf im Unternehmen Datenschutzbeauftragter sein?
Datenschutzbeauftragter darf sein, wer die benötigte Qualifikation und insbesondere das notwendige Fachwissen besitzt. Als Datenschutzbeauftragte können sowohl interne Mitarbeiter wie externe Dienstleister bestellt werden. Datenschutzbeauftragte sind in Ihrer Tätigkeit weisungsfrei und sollen frei von Interessenkonflikten sein. Daher werden diese in der Regel organisatorisch direkt der Geschäftsführung zugeordnet. Aufgrund möglicher Interessenkonflikte sind Geschäftsführer von der Rolle als Datenschutzbeauftragte ausgeschlossen, wie in der Regel auch Führungskräfte.
Wann benötigt man eine Datenschutzerklärung?
Die Datenschutzerklärung ist in den Art. 12 bis 14 DSGVO geregelt und ein Teil der DSGVO, der in Zukunft noch einmal überarbeitet werden wird. Denn aktuell muss eine Information gemäß dieser Artikel immer erfolgen, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden. Da dies praktisch häufig zu organiatorischen Probleme führt, wird die Datenschutzerklärung häufig auf die Unternehmenswebseite ausgelagert um eine möglichst pragmatische Information der Betroffenen zu ermöglichen.
Sind Schulungen zum Datenschutz vorgeschrieben?
Datenschutzschulungen werden nicht explizit im Gesetz gefordert. Die DSGVO erfordert allerdings, die Umsetzung von angemessenen Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes. Hierzu gehört auch die regelmäßige Schulung von Mitarbeitern, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. In der Praxis bedeutet dies, dass nicht zwingend der Handwerker der im Kundeneinsatz tätig ist, geschult werden müssen aber durchaus die Mitarbeiter/innen der Personalabteilung oder die IT Administrator*innen.
Was ist ein Datenschutzverstoß?
Ein Datenschutzverstoß bedeutet letztendlich das die Vorschriften der DSGVO, des BDSG oder weiterer Datenschutz-Regularien nicht eingehalten wurden. Da Bagatellverstöße im Datenschutz allerdings alltäglich sind und selbst bei den Aufsichtsbehörden vorkommen, sind mit dem Begriff Datenschutzverstoß in Regel meldepflichtige Datenschutzpannen oder Bußgeldbewehrte Verstöße gemeint. Ein Datenschutzverstoß kann sich daraus ergeben, dass Regeln nicht eingehalten werden z.B. weil kein Löschkonzept implementiert wurde oder dadurch dass Daten gestohlen wurden.
Datenschutzpanne im Unternehmen: Was tun?
Wenn es in Ihrem Unternehmen zu einem Datenschutzverstoß kommt, sind Sie nach Art. 33 DSGVO dazu verpflichtet, diesen innerhalb von 72 Stunden an die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde zu melden. Die meisten Aufsichtsbehörden haben hierfür ein Online-Formular, und es ist möglich zur Einhaltung der knappen Frist eine Vorabmeldung zu machen, wenn der Sachverhalt noch nicht komplett aufgeklärt ist. Von einem Datenschutzverstoß ist jedoch nur auszugehen, wenn dieser Verstoß auch zu einem Risiko für Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen führt.

Kommen Sie bei Ihrer Beurteilung zu dem Ergebnis, dass ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten des Betroffenen besteht (z.B. weil seine Kreditkartendaten entwendet wurden), dann muss dieser darüber informiert werden.

Ein guter Start für Ihre Idee!

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